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DigitalPakt & Medienentwicklungsplan (MEP) / Sofortaustattungsprogramm

Das Team des Kreismedienzentrum berät mit seiner langjährigen Erfahrung völlig unabhängig und neutral zu allen belangen zum Medienentwicklungsplan (MEP) und Sofortaustattungsprogramm. Dabei berücksichtigen wir sowohl die pädagogischen als auch technischen Aspekte. Die Schwerpunkte bei der technischen Ausstattung liegen im Medienzentrum Calw dabei auf Präsenationsgeräte jeglicher Art, mobile Endgeräte und WLAN-Ausstattung in der Schule.

Links zum DigitalPakt und MEP-BW:

Zur Unterstützung baden-württembergischer Schulträger bei der Digitalisierung ihrer Schulen werden ca. 650 Mio€ im Rahmen des DigitalPakts Schule des Bundes und der Länder ausgeschüttet.

Die Verwaltungsvereinbarung zur abschließenden detaillierten Festlegung der Rahmenbedingungen gilt seit dem 7. September 2019. Sie ist die Rechtsgrundlage für die Zuwendungen von 2019 – 2024.
Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen nach dem Förderprogramm wird die Erstellung eines Medienentwicklungsplanes sein, der die Förderrichtlinien erfüllt.

Hier finden Sie noch einmal die Bedingungendie erfüllt sein müssen, um den Antrag bei der L-Bank einzureichen.

Die Kriterien für einen MEP können hier runter geladen werden.

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) hat daher im Auftrag des Kultusministeriums ein Online-Tool erstellt, das einerseits die Kriterien der Vereinbarungen zum Digitalpakt erfüllt und auf dessen Grundlage andererseits die Berater in den Kreismedienzentren Schulen wie Schulträger beraten.

Daher erhält jeder Medienentwicklungsplan, der mit der Applikation MEP BW und mit Unterstützung eines Beraters am zuständigen Kreismedienzentrum erstellt wird, eine Freigabeempfehlung durch den Berater.

Der MEP BW wird ab September 2019 allen öffentlichen Schulen und Schulträgern zur Verfügung stehen.

Weiteres und aktuelles lesen Sie HIER.

Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich mit unseren Beratern Oliver Jäger und Heiko Wolf in Verbindung.

Sofortaustattungsprogramm des Bundes und Landes

Das Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Landesregierung Baden-Württemberg ermöglicht Schulträgern nun mobile Endgeräte anzuschaffen, die den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt werden sollen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+06+24+Sofortausstattungsprogramm_+Richtlinien+zur+Verteilung+der+Mittel
Aber Achtung: Nicht jedes Gerät ist auf lange Sicht empfehlenswert! Die Geräte sollten gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllen, um auch nachhaltig genutzt und vor allem zentral verwaltet werden zu können. Das LMZ hat dazu Hinweise zur Beschaffung von Endgeräten im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms erstellt. Die Informationen lassen sich unter https://www.lmz-bw.de/sofortausstattung abrufen und sollten bei der Anschaffung unbedingt beachtet werden!
Sollten Sie bezüglich Ihrer Auswahl unsicher sein oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich per Email oder alternativ telefonisch an uns.

Michael Rotter: leitung@kmz-cw.de oder telefonisch unter 07051 965 200

Heiko Wolf: h.wolf@lmz-bw.de oder telefonisch unter 07051 965 240