Das Sofortausstattungsprogramm des Bundes und der Landesregierung Baden-Württemberg ermöglicht Schulträgern nun mobile Endgeräte anzuschaffen, die den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt werden sollen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+06+24+Sofortausstattungsprogramm_+Richtlinien+zur+Verteilung+der+Mittel
Aber Achtung: Nicht jedes Gerät ist auf lange Sicht empfehlenswert! Die Geräte sollten gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllen, um auch nachhaltig genutzt und vor allem zentral verwaltet werden zu können. Das LMZ hat dazu Hinweise zur Beschaffung von Endgeräten im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms erstellt. Die Informationen lassen sich unter https://www.lmz-bw.de/sofortausstattung abrufen und sollten bei der Anschaffung unbedingt beachtet werden!
Sollten Sie bezüglich Ihrer Auswahl unsicher sein oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich per Email oder alternativ telefonisch an uns.
Michael Rotter: leitung@kmz-cw.de oder telefonisch unter 07051 965 200
Heiko Wolf: h.wolf@lmz-bw.de oder telefonisch unter 07051 965 240